Privatpraxis

Warum habe ich keine Vertragsarztzulassung ?

Ich war von 1998 bis 2003 Vertragsarzt aller Kassen. Die gesetzlichen Krankenversicherungen haben allerdings zahlreiche Kontrollmechanismen und Reglementierungen zu Behandlungen und Verordnungen etabliert und immer wieder verändert worden. Es gibt viele, mir unverständliche Regelungen, die die Therapie beeinflussen. In diesem gesetzlichen System kann ich mich nicht wohlfühlen.

Was bedeutet eigentlich „nur privat ?“

Jeder Patient kann in meine Behandlung kommen.

Weil ich keine Verträge mit den gesetzlichen Krankenkassen geschlossen habe, ist eine Abrechnung über die sog. Chipkarte nicht möglich. Ebenso müssen / können die gesetzlichen Krankenkassen meine Verordnungen, Überweisungen oder Atteste nicht anerkennen.

Wie wird das umgesetzt ?

Jeder Patient kann kommen – ich werde niemals einen Patienten mit Schmerzen, Problemen oder Fragen an mich einfach wegschicken. Besprechen können wir uns auf jeden Fall.

Alle Patienten bekommen eine Rechnung nach der amtlichen Gebührenordnung (GOÄ). Privat versicherte Patienten können diese bei Ihrer Versicherung einreichen und entsprechend erstattet bekommen.

Gegebenenfalls kann man über die private Familien-Krankenversicherung des Hauptverdieners eine Kostenerstattung beantragen. Es gibt auch private Zusatzversicherungen für den ambulanten Bereich, die die Behandlungskosten übernehmen.

Was kostet das den gesetzlich versicherten Selbstzahler?

Beratung und Untersuchung bei einer orthopädischen Erkrankung werden bei normalem Schwierigkeitsgrad etwa 30 bis 50 Euro kosten. Material und Medikamente werden zum Selbstkostenpreis zusätzlich berechnet (GOÄ).

Eine Serie von 3 Knorpelspritzen ins Knie kosten etwa 120 Euro.

6 Akupunkturbehandlungen kosten etwa 180 Euro.